Der Schandgang zum Tod durch Düsseldorf -Pempelfort
Bevor der Delinquent seine letzten Minuten am Galgen ausröchelte, hatte er noch einen letzten Dienst zu verrichten. Dreimal – so der überlieferte Brauch – musste der Verurteilte den sogenannten Gerichts- oder Blutstein umrunden. Oder, wie man vermutet, um ihn herumgestoßen werden.
Dieses Stoßen um den Blutstein, auch Blutkreuz genannt, besiegelte symbolisch das abgeschlossene Gerichtsverfahren. Zugleich hoffte die hochrichterliche Justiz des jeweiligen Landesherrn auf letzte Geständnisse: weitere Vergehen, Namen von Mitwissern oder andere Übeltäter. Der Tod war nahe – und damit auch die Wahrheit.
Der Blutstein – ein Ort ohne Bild
Wie dieser Blutstein in Düsseldorf ausgesehen hat, wissen wir nicht. In den Quellen ist eher von einem Blutkreuz die Rede. Dort, wo sich heute in der Innenstadt die Straßenbahnlinien kreuzen, ragt eine alte Platane wie ein Phönix aus der Asche empor und trotzt ungerührt dem Verkehr. An dieser Stelle soll das Blutkreuz gestanden haben. Sicher ist das allerdings nicht.
Um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie ein solcher Stein ausgesehen haben könnte, lohnt ein Blick nach Köln. Der Kölner Maler und Stadthistoriker Siegfried Glos beschäftigte sich mit dem dortigen „blauen Stein“. Ob dieser aus Basalt oder Schiefer bestand, ist unklar. Sein Name deutet jedoch auf bläuliche Schattierungen hin. Überliefert ist zudem, dass die Todgeweihten ihre letzte Nacht im Hacht-Gefängnis verbrachten, bevor sie am nächsten Morgen auf dem Domhof kniend ihr Todesurteil entgegennahmen.

Dead Man’s Walk durch Pempelfort
Zurück nach Düsseldorf. Der Schandgang führte durch das heutige Düsseldorf-Pempelfort, über die heutige Wieland- und Schirmerstraße, das frühere Galgengässchen, hinaus in Richtung einer Anhöhe – der später so genannten Ulmer Höh.
Richtstätten lagen bevorzugt an erhabenen Punkten: an Ausfallstraßen, Wegkreuzen oder Hügeln. Sie erhoben sich wie Monstranzen im Stadtbild. Sehen und gesehen werden war Programm – ganz im Sinne von Abschreckung und Machtdemonstration der Gerichtsbarkeit.
Der Verurteilte brauchte dem Weg nur dem Verwesungsgestank zu folgen. Andere Gehenkte ließ man bewusst am Galgen hängen. Spätestens auf der Ulmer Höh wurden ihm die Hände auf den Rücken gebunden, bevor man ihm den Strick um den Hals legte.
Hinrichtungen als Alltag
Auf seinem Weg in die „ewige Hölle“ war der arme Teufel nicht allein. Das Volk war stets zugegen – mit entsetzten Mienen oder mit unverhohlener Genugtuung. Man ließ sich die große Gaudi nicht entgehen. Hinrichtungen waren Tagesgeschäft, der Tod allgegenwärtig. Wer zu zartbesaitet war, hatte selbst Schuld.
Die drakonischen Strafen waren allgemein bekannt.
Der Strafkatalog der frühen Neuzeit
Bis weit in die frühe Neuzeit reichte der Strafkatalog von Geldbußen, Ehrverlust oder Verbannung bis hin zu Leibes- und Lebensstrafen. Leibesstrafen umfassten Auspeitschen, Brandmarken oder das Abschneiden von Körperteilen. Drohte die Todesstrafe, entschied die Art des Vergehens über die Art des Todes. Alles war geregelt in der 1530 auf dem Augsburger Reichstag beschlossenen Constitutio Criminalis.
Vierteilung war ausschließlich Männern vorbehalten. Frauen ertränkte man bei Verrat oder Giftmord. Alles, was als widernatürlich oder hexerisch galt, endete auf dem Scheiterhaufen. Glücklich schätzte sich, wer lediglich den Kopf auf den Block legen durfte – das versprach einen schnellen Tod.
Ehrlos bis in den Tod
Die Ehrlosen wurden an Ort und Stelle verscharrt. An vielen Richtstätten fanden sich noch Jahrzehnte später Schädel und Knochen. Auf der Ulmer Höh, so die Fama, soll der Wirt Linden Ende des 19. Jahrhunderts unter den Trümmern seines Hauses massive Fundamentsteine entdeckt haben – Überreste des ehemaligen Galgens.
Kein Zufall vielleicht, dass 1889 auf ungeweihter Erde die „Königliche Strafanstalt Düsseldorf-Derendorf“ errichtet wurde. Wahr oder nicht – eine Geschichte ist es allemal wert.

Sehr blutig aber sehr informativ.
Gut gelungener Bericht