Der Schandgang zum Tod durch Düsseldorf -Pempelfort
Bevor der Delinquent seine letzten Momente am Galgen ausröchelte, hatte er noch einen letzten Dienst zu verrichten. Dreimal, so der Brauch, musste der der Verurteilte den „Gerichts- oder Blutstein“ umrunden. Oder wie man vermutet, um den Stein herum geschubst. Quellen besagen, dass dieses Stoßen um den Blutstein (oder auch Blutkreuz), symbolisch das Gerichtsverfahren abschloss. Gleichzeitig erhoffte sich die hochrichterliche Justiz des jeweiligen Landesherrn noch weitere Schuldeingeständnisse von weiteren Vergehen, Namen von Mitwissern oder anderen Übeltätern.
Weiterlesen „Vom Blutstein zum Galgen.“