Platz gibt’s in der kleinsten Hütte – warum das Schlafen in der Zwischendecke kein Vorläufer von IKEA’s Hochbett war

Ein Freund von mir klingelte vor einigen Jahren in seiner Eigenschaft als Briefträger an einem herrschaftlichen Haus, um die Post abzugeben. Über die Sprechanlage beschied ihm eine weibliche Stimme, sich gefälligst zum Dienstboteneingang zu begeben. Und der sei um die Ecke.

No way für Domestiken im 21. Jahrhundert.

Der Freund ließ die Briefe auf der Fußmatte fallen und begab sich stattdessen auf sein Fahrrad, nicht ohne der weiblichen Stimme zu erklären, dass er keinesfalls zu ihren Domestiken gehöre.

Sein Glück war (ist) es, im 21. Jahrhundert zu leben, wo eine freie Berufsauswahl verhindert, sich zu stark sich in die Abhängigkeit von Herrschaften zu begeben. Im 19. Jahrhundert dagegen wäre ein derart aufsässiges Dienstmädchen, gegangen worden.

Dagegen frisch vom Land in die Stellung

Ob sich die Mädchen bewusst waren, was auf sie zukam? Wenn sie sich in ihren dunklen Sonntags- oder Konfirmationskleidern, mit kleinen Reisekörben in der Hand, direkt vom Bahnhof vor dem Vermittlungsbüro standen und sich in Bescheidenheit übten?

Ihr Herz wird auf jeden Fall voller Hoffnung auf ein besseres Leben in der Großstadt gewesen sein. Besser jedenfalls als das Leben auf dem Land, wo sie sich bei der Hofübernahme des ältesten Bruders in die Rolle der Dienstmagd drein zu finden hätten. 

Sprungbrett für die Heirat

Gleichzeitig diente den Mädchen die Anstellung in einem Hause als Sprungbrett für die Arbeit in der Fabrik. Oder aber eine Verbesserung der Heiratschancen. Die Aussichten, einen Handwerker oder kleinen Beamten zu finden, waren in der Stadt weitaus größer als auf dem Land. 

Schlafen in der kalten Mansarde oder Souterrain

Bevor es jedoch so weit war, hatten die Mädchen die harte und schlechte Behandlung weitestgehend zu erdulden. Von zu Hause aus gewohnt, keine großen Ansprüche zu besitzen, nahmen sie ihre Schlafstätte zumeist widerspruchslos hin. Auf strikte Trennung zwischen Personal und Familie bedacht, lagen in großbürgerlichen Wohnhäusern, die Mägdekammern im Souterrain. Oder sie benutzten die unbeheizten Mansardenzimmer auf dem Boden als Schlaflager, falls da nicht, wie in z.B. in Berlin üblich, Waschküchen und Trockenböden untergebracht waren.

Spartanische Einrichtung

Wenn sie Glück hatte, bekam sie ein Zimmer neben den Wirtschafträumen und der Küche, gefüllt mit dem Unumgänglichsten, was der Mensch so braucht. Waschtisch, Kommode, Schrank, eisernes Bettgestell. Also keine Rückzugsmöglichkeit nach getaner Arbeit. Ein kleiner Schwatz im Zimmer oder Lesen im Bett war nicht vorgesehen und wurde von der Hausfrau auch nicht erlaubt. Der Ort sollte lediglich zum Schlafen dienen. Und genügend Bettruhe wurde schließlich benötigt, um das tägliche Arbeitspensum überhaupt leisten zu können.

Schlimmer geht immer – ein Hochbett in der Küche

Aber schlimmer geht bekanntlich immer. Jedenfalls was die Schlafstätte betraf. In Großstädten wie Berlin gab bei den großbürgerlichen Wohnungen mit ihren hohen Decken die sogenannten eingezogenen Zwischendecken. Heutzutage dient Teenagern diese Form als Hochbett und generelle Abgrenzung vom familiären Rest. Früher aber lag dieses Kabuff in stickiger Höhe über der Küche oder der Speisekammer, wo das Dienstmädchen praktischerweise nur über eine Leiter am Herd oder Spüle hinauf in ihr dunkles Gelass klettern konnte. Ein enger Käfig, in dem  das Dienstmädchen kaum Luft bekam, geschweige denn aufrecht stehen konnte.

Ein Ende des dunklen Fuchsbaus in Sicht?

Jedenfalls solange nicht, bis eine gesetzliche Mindesthöhe von 2,70 Meter vorgebeben wurde – eine hygienische und gesundheitliche Einsicht, die dem Schlafen im Fuchsbau in der Luftschaukel ein Ende bereitete.

Die Vorgaben traten allerdings erst 1887 in Kraft. Davor war Leiden angesagt oder dem Suchen nach besagten Job-Alternativen. Oder – mit dem eigenen Selbstbewusstsein stiegen glücklicherweise  auch die eigenen Ansprüche. Und da gutes Personal schwer zu bekommen oder gar zu halten war, mussten die Herrschaften sich zumindest auf dem Papier dank des neu verfassten Bürgerlichen Gesetzbuchs für eine Verbesserung sorgen.

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