Drei Eheformen im Mittelalter – ein verqueres Nebeneinander

Darüber, dass Liebe in früheren Jahrhunderten allenfalls ein willkommenes Beiwerk war, habe ich schon oft geschrieben. Tatsächlich existierten im frühen Mittelalter mehrere Eheformen nebeneinander, die sich aus dem römisch-germanischen Recht entwickelt hatten. Bemerkenswert ist, dass diese Verbindungen lange Zeit parallel gelebt wurden, ohne dass man daran moralisch Anstoß nahm – zumindest zunächst.

Die ausgehandelte Muntehe

Die wohl bekannteste Form war die sogenannte Muntehe. Hier zahlte der Bräutigam einen mit der Sippe der Braut ausgehandelten Betrag, den sogenannten Muntschatz. Erst nach dieser Zahlung wechselte die Frau offiziell aus der Vormundschaft ihres Vaters in die ihres Ehemannes.

Ob diese Summe tatsächlich als „Wert“ einer Tochter verstanden wurde oder eher als Absicherung, lässt sich heute schwer sagen. Fest steht jedoch: Die Muntehe war rechtlich verbindlich und gesellschaftlich anerkannt.

Braut Bigamie

Die Friedelehe – Nähe zur Liebesheirat

Der heutigen Vorstellung einer Liebesheirat kam die Friedelehe wohl am nächsten. Sie beruhte auf einer freien Übereinkunft zwischen Mann und Frau und war deutlich weniger formalisiert. Häufig gingen Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft solche Verbindungen ein.

Rechtlich war die Friedelehe zunächst schwächer abgesichert als die Muntehe. Dennoch waren die aus ihr hervorgehenden Kinder zu dieser Zeit voll erbberechtigt. Um die Komplexität noch zu steigern: Aus einer Friedelehe konnte jederzeit eine Muntehe werden.

Parallel dazu war es einem Mann durchaus erlaubt, eine Muntehe zu führen und gleichzeitig mehrere Friedelehen einzugehen – ein Umstand, der aus heutiger Sicht befremdlich wirkt, damals jedoch nicht grundsätzlich infrage gestellt wurde.

Die Kebsehe – Macht und Unfreiheit

Die dritte Form war die Kebsehe. „Kebse“ bezeichnete eine Nebenfrau, meist eine Unfreie oder Leibeigene. Ein freier Mann konnte eine solche Verbindung eingehen, da er rechtlich über seine Mägde verfügte.

Aus heutiger Perspektive handelt es sich dabei um institutionalisierte sexuelle Gewalt. Die Betroffenen hatten keine echte Wahlmöglichkeit, weder hinsichtlich der Beziehung noch hinsichtlich sexueller Kontakte. Kinder aus solchen Verbindungen waren rechtlich schlechter gestellt und gehörten dem Stand der Mutter an.

Der Eingriff der Kirche

Mit dem zunehmenden Einfluss der Kirche änderte sich dieses vielfältige Nebeneinander grundlegend. Die kirchliche Ordnung verfolgte ein klares Familienmodell: eine Ehe, ein Mann, eine Frau.

Vielehen wurden unterbunden, Scheidungen weitgehend unmöglich gemacht, und die Eheverbote dehnten sich drastisch aus. Selbst Verbindungen zwischen Cousins sechsten Grades galten als inzestuös. Für Friedelehen und Kebsehen war in diesem System kein Platz mehr.

Zwar zeigte man sich gegenüber Kaisern und Fürsten mit Mätressen, Nebenfrauen oder Ehen zur linken Hand oft tolerant, doch die daraus hervorgehenden Kinder galten rechtlich als illegitim. Die Vielfalt früherer Eheformen wich schrittweise einer moralisch normierten Ordnung.

Mittelalterliche Burg

Ein System, das verschwand

Was heute oft als „Unordnung“ oder moralische Beliebigkeit erscheint, war im frühen Mittelalter ein funktionierendes, wenn auch hierarchisches System. Erst mit der Durchsetzung kirchlicher Normen wurde daraus ein einheitliches Eheverständnis – mit weitreichenden Folgen, die sich bis in die Quellen der Ahnenforschung niederschlagen.

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