Ein weiterer gesellschaftlich so wichtiger Beruf, wurde von der Gemeinschaft verachtet: der des Müllers.
Nicht nur, dass er im frühen Mittelalter im Kriegsfall unabkömmlich galt und „keine Ehr im Leib“ hatte, weil er nicht zu den Waffen greifen durfte.
Dieb und Halsabschneider
Obwohl er Tag und Nacht mit seinen Gesellen arbeiten durfte und für den es kein Feiertag gab (siehe auch das Lied „Es klappert die Mühle am rauschenen Bach“), galt der Müller als Dieb und Halsabschneider, der die Bauern betrog. D.h. sie brachten mehr Getreide mit, als sie schließlich herausbekamen.
Mehlabgabe an den Chef
Vergessen wurde, dass die Errichtung einer Mühle von den jeweiligen Lehnsherren angeordnet wurde. Das hieß für die Bauern, dass sie ebenfalls gezwungen waren, ihr Getreide bei der für sie bestimmten Mühle abzugeben. Der Landesherr forderte für jeden Scheffel Mehl eine Abgabe, der Müller behielt sie für diesen ein, zweigte aber auch für sich eine gute Portion Mehl (Molter, Malte oder Metze) ab.
Zwar gelang es auch den Städten, sich die Mühlenrechte zu sichern, aber dadurch war der Müller abhängig vom Rat und von den Zünften. Schnell organisierten sich die Müller in den Städten in ihrer eigenen Zunft, doch auch das konnte ihr Ansehen nicht verbessern.

Gehilfe des Henkers
Das zeigt sich darin, dass ausgerechnet die Müller dem Henker beim der Ausübung ihres Jobs behilflich sein mussten und die Galgenleiter zu stellen hatten.
Ein anderer Punkt war auch, dass einige Mühlen auch die Konzession des Alkoholausschanks besaßen. Nicht wenige Bauern werden dort ihr sauer verdientes Geld vertrunken haben und mit leeren Taschen nach Hause gekehrt sein. Und wenn schon dort Alkohol getrunken wurde, so fragte sich Bevölkerung, was wird dort noch alles passiert sein?
Ein bisschen Schwund ist immer
Nicht für die Bauern. Man beschuldigte den Müller des falschen Abwiegens oder Abmessens war sich sicher, dass auch während des Mahlvorgangs alles nicht mit rechten Dingen zuging.
Denn auch wenn es seit dem Spätmittelalter eine Mühlenordnung gab, die genau über die Rechte und Pflichten der Müller aufklärte, die Müller auch keine Tiere halten durften, so war der schlechte Ruf in vielen Köpfen festgefahren.
Handlanger des Landesherrn
Denn die Bauern sahen in ihnen den verlängerten Arm und Handlanger ihres Landesherrn. Und da man gegen den nichts ausrichten konnte, so suchte und fand man in dem Müller den Sündenbock und konnte seine volle Wut auf ihn richten.
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