Ein weiterer gesellschaftlich unverzichtbarer Beruf wurde von der Dorfgemeinschaft über Jahrhunderte hinweg misstrauisch beäugt und verachtet: der des Müllers. Nicht nur, dass der Müller im frühen Mittelalter im Kriegsfall als unabkömmlich galt und deshalb nicht zu den Waffen greifen durfte. Schon das reichte aus, um ihm die „Ehr im Leib“ abzusprechen – ein Mann, der nicht kämpfte, galt vielen nicht als vollwertig.
Dieb und Halsabschneider
Obwohl Müller und ihre Gesellen oft Tag und Nacht arbeiteten und für sie weder Sonn- noch Feiertage galten – man denke nur an das volkstümliche Lied „Es klappert die Mühle am rauschenden Bach“ –, haftete ihnen der Ruf des Betrügers an. Bauern brachten ihr Getreide zur Mühle und waren überzeugt, weniger Mehl zurückzubekommen, als ihnen zustand. Der Verdacht lautete: Der Müller zweige heimlich etwas ab.
Dieser Argwohn saß tief und ließ sich kaum ausräumen.
Gehilfe des Henkers
Dass Müller zusätzlich zu den sogenannten „unehrlichen Berufen“ gezählt wurden, zeigt sich auch darin, dass sie dem Henker bei der Ausübung seines Amtes zuarbeiten mussten. Nicht selten hatten sie die Galgenleiter zu stellen oder andere Hilfsdienste zu leisten – eine Nähe, die ihr gesellschaftliches Ansehen weiter beschädigte.
Alkohol, Argwohn und Gerüchte
Hinzu kam, dass manche Mühlen über die Konzession zum Alkoholausschank verfügten. Für die Dorfbevölkerung war das ein weiterer Anlass zur Verdächtigung. Nicht wenige Bauern sollen dort ihr mühsam verdientes Geld vertrunken haben. Wo Alkohol ausgeschenkt wurde, so argwöhnte man, müsse es auch sonst mit rechten Dingen zugehen – oder eben nicht.
„Ein bisschen Schwund ist immer“
Der Müller geriet so zum idealen Sündenbock. Man war überzeugt, dass er beim Wiegen und Abmessen betrog oder während des Mahlvorgangs Mehl beiseiteschaffte. Zwar regelten spätestens seit dem Spätmittelalter Mühlenordnungen genau die Rechte und Pflichten der Müller, und es war ihnen beispielsweise untersagt, eigene Tiere zu halten. Doch der schlechte Ruf war längst fest verankert.

Handlanger des Landesherrn
Vergessen wurde dabei oft, dass Mühlen in der Regel auf Anordnung der jeweiligen Lehnsherren errichtet wurden. Bauern waren gezwungen, ihr Getreide ausschließlich in der zuständigen Mühle mahlen zu lassen – ein sogenannter Mahlzwang. Für jeden Scheffel Mehl verlangte der Landesherr eine Abgabe, die der Müller einzog. Zusätzlich behielt dieser seinen Mahlanteil ein, bekannt als Molter, Metze oder Malte.
Für die Bauern war der Müller damit nicht nur ein Verdächtiger, sondern der sichtbare Vertreter einer Obrigkeit, gegen die sie selbst nichts ausrichten konnten. Der angestaute Zorn entlud sich folglich an ihm.
Ein Ruf, der blieb
Zwar gelang es später auch Städten, sich Mühlenrechte zu sichern, und Müller organisierten sich in eigenen Zünften. Doch selbst das änderte wenig an ihrem gesellschaftlichen Ansehen. Zu tief saß das Misstrauen gegenüber einem Beruf, der zwischen Dorf und Herrschaft, zwischen Notwendigkeit und Abhängigkeit stand.
Der Müller blieb – trotz seiner unverzichtbaren Arbeit – eine Figur am Rand der Gemeinschaft.
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