Drei Eheformen im Mittelalter – ein verqueres Nebeneinander

Darüber, dass Liebe in früheren Jahrhunderten allenfalls ein willkommenes Beiwerk war, habe ich schon oft geschrieben. Tatsächlich existierten im frühen Mittelalter mehrere Eheformen nebeneinander, die sich aus dem römisch-germanischen Recht entwickelt hatten. Bemerkenswert ist, dass diese Verbindungen lange Zeit parallel gelebt wurden, ohne dass man daran moralisch Anstoß nahm – zumindest zunächst.

Die ausgehandelte Muntehe

Die wohl bekannteste Form war die sogenannte Muntehe. Hier zahlte der Bräutigam einen mit der Sippe der Braut ausgehandelten Betrag, den sogenannten Muntschatz. Erst nach dieser Zahlung wechselte die Frau offiziell aus der Vormundschaft ihres Vaters in die ihres Ehemannes.

Ob diese Summe tatsächlich als „Wert“ einer Tochter verstanden wurde oder eher als Absicherung, lässt sich heute schwer sagen. Fest steht jedoch: Die Muntehe war rechtlich verbindlich und gesellschaftlich anerkannt.

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Der Zusammenhalt der Sippe: Zwangsjacke oder Existenzsicherung?

Die Liebe hat ja bekanntlich viele Gesichter. Zum Beispiel die des Pragmatismus. Zugleich war es eine Mischung aus sozialer Notwendigkeit, Einsicht ins Unvermeidliche und Anpassung.

Zeugung legaler Nachkommen

Um es kurz zu machen: Mann und Frau kannten ihren Auftrag. Denn Sinn und Zweck der Ehe war, legale Nachkommen zu zeugen und damit den Besitz (Haus, Hof, Werkstatt etc.)an die nächste Generation  weiter zu geben. Durch die Vergrößerung der  Sippe erweiterte sich zugleich das eigene Netzwerk. Und je größer es war, desto besser gelang es der eigenen Familie, zu überleben.

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