Vom Blutstein zum Galgen.

Der Schandgang zum Tod durch Düsseldorf -Pempelfort

Bevor der Delinquent seine letzten Minuten am Galgen ausröchelte, hatte er noch einen letzten Dienst zu verrichten. Dreimal – so der überlieferte Brauch – musste der Verurteilte den sogenannten Gerichts- oder Blutstein umrunden. Oder, wie man vermutet, um ihn herumgestoßen werden.

Dieses Stoßen um den Blutstein, auch Blutkreuz genannt, besiegelte symbolisch das abgeschlossene Gerichtsverfahren. Zugleich hoffte die hochrichterliche Justiz des jeweiligen Landesherrn auf letzte Geständnisse: weitere Vergehen, Namen von Mitwissern oder andere Übeltäter. Der Tod war nahe – und damit auch die Wahrheit.

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